In der Tierhalterhaftpflicht der Haftpflichtkasse regelt der Zusatzbaustein Ausfalldeckung, wie sich Beitrag und Versicherungssumme bemessen: Beide richten sich nach den geltenden Tarifbestimmungen, und die Prämien sind als Jahresprämien im Voraus gemeinsam mit den Prämien zur Tierhalterhaftpflicht-Versicherung fällig.
Für Beitrag und Versicherungssumme gilt im Zusatzbaustein Ausfalldeckung:
- Die Höhe der Versicherungssumme und des Jahresbeitrags richtet sich nach den jeweils geltenden Tarifbestimmungen, die Bestandteil dieser Tierhalterhaftpflicht-Versicherung sind.
- Die Prämien sind Jahresprämien und im Voraus zusammen mit den Prämien zu dieser Tierhalterhaftpflicht-Versicherung zu zahlen.
Was bedeutet das konkret?
Wie hoch die Versicherungssumme und der jährliche Beitrag für die Ausfalldeckung ausfallen, ergibt sich aus den gültigen Tarifbestimmungen, die zur Tierhalterhaftpflicht-Versicherung gehören. Der Beitrag wird einmal jährlich und im Voraus fällig – und zwar gemeinsam mit dem Beitrag zur Tierhalterhaftpflicht.
Häufige Fragen
Wonach richten sich Versicherungssumme und Beitrag?
Die Höhe der Versicherungssumme und des Jahresbeitrags richtet sich nach den jeweils geltenden Tarifbestimmungen, die Bestandteil der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung sind.
Wie oft ist der Beitrag zu zahlen?
Die Prämien sind Jahresprämien und werden im Voraus fällig.
Wird der Beitrag zur Ausfalldeckung separat gezahlt?
Nein, die Prämien sind zusammen mit den Prämien zur Tierhalterhaftpflicht-Versicherung zu zahlen.
Sind die Tarifbestimmungen Teil des Vertrags?
Ja, die jeweils geltenden Tarifbestimmungen sind Bestandteil dieser Tierhalterhaftpflicht-Versicherung.