In der Tierhalterhaftpflicht der Haftpflichtkasse können Beiträge je nach Vereinbarung im Voraus gezahlt werden – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Wie das Versicherungsjahr definiert ist und wann sich das erste Jahr verkürzt, erfahren Sie hier.
Beitragszahlung:
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind:
- laufende Zahlungen monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
- als Einmalbeitrag
Versicherungsjahr:
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr.
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.
Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Sie bezahlen Ihren Beitrag immer im Voraus und können dabei zwischen verschiedenen Zahlungsrhythmen wählen – von monatlich bis jährlich oder als einmalige Zahlung. Ein Versicherungsjahr dauert grundsätzlich zwölf Monate. Nur wenn Ihre Vertragslaufzeit nicht genau in ganze Jahre passt, ist das allererste Versicherungsjahr kürzer; danach folgen wieder volle Jahre bis zum Vertragsende.
Häufige Fragen
Wann muss ich meinen Beitrag zahlen?
Die Beiträge werden je nach Vereinbarung im Voraus gezahlt.
Welche Zahlungsweisen sind möglich?
Möglich sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sowie die Zahlung als Einmalbeitrag.
Wie lange dauert ein Versicherungsjahr?
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr.
Was passiert, wenn die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht?
Dann wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025