In der Tierhalterhaftpflicht der Haftpflichtkasse übernimmt der Zusatzbaustein Ausfalldeckung im Rahmen des Schadenersatzrechtsschutzes eine Vielzahl versicherter Kosten – von Anwaltsvergütungen im In- und Ausland über Gerichts-, Übersetzungs- und Dolmetscherkosten bis zu Reisekosten zu ausländischen Gerichten. Die Versicherungssumme gilt in unbegrenzter Höhe je Rechtsschutzfall.
Soweit nicht ein anderer Rechtsschutz-Versicherer für die versicherte Person für den gleichen Rechtsschutzfall zur Kostenübernahme verpflichtet ist, trägt der Versicherer folgende Kosten:
- a) Anwaltsvergütung bei Rechtsschutzfall im Inland: die Vergütung für den für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Rechtsanwalts. Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt und erfolgt eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen, trägt der Versicherer weitere Kosten für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten führt.
- b) Anwaltsvergütung bei Rechtsschutzfall im Ausland: die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen, am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen ausländischen oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwalts. Im letzteren Fall trägt der Versicherer die Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung, die entstanden wäre, wenn das Gericht, an dessen Ort der Rechtsanwalt ansässig ist, zuständig wäre. Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt und ist ein ausländischer Rechtsanwalt für den Versicherungsnehmer tätig, trägt der Versicherer weitere Kosten für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den Verkehr mit dem ausländischen Rechtsanwalt führt.
- c) Gerichtskosten: einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers.
- d) Schieds- oder Schlichtungsverfahren: die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Fall der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstehen.
- e) Übersetzungskosten: die Kosten für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen aus der deutschen Sprache in die ausländische Gerichtssprache.
- f) Dolmetscherkosten: die Kosten für einen Dolmetscher für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im Ausland, wenn das Erscheinen des Versicherten angeordnet ist.
- g) Reisekosten zu einem ausländischen Gericht: wenn das Erscheinen des Versicherten angeordnet ist. Die Kosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze übernommen, max. 2.500 EUR.
Abschnitt A5
Zusatzbaustein für die Versicherung von Schadenersatzrechtsschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung
Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
- h) Kosten des Gegners: die dem Gegner durch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen entstandenen Kosten, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist.
Übernahme und Erstattung der Kosten:
- a) Der Versicherungsnehmer kann die Übernahme der vom Versicherer zu tragenden Kosten verlangen, sobald er nachweist, dass er zu deren Zahlung verpflichtet ist oder diese Verpflichtung bereits erfüllt hat.
- b) Vom Versicherungsnehmer in fremder Währung aufgewandte Kosten werden diesem in Euro zum Wechselkurs des Tages erstattet, an dem diese Kosten vom Versicherungsnehmer gezahlt wurden.
Versicherungssumme: Es gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und Kostengesetze als vereinbart. Zahlungen für den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Geltungsbereich: Rechtsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich, in Norwegen und in der Schweiz.
Was bedeutet das konkret?
Der Zusatzbaustein Ausfalldeckung übernimmt im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht die Kosten, die entstehen, wenn Schadenersatzansprüche rechtlich durchgesetzt werden müssen. Dazu zählen unter anderem die Vergütung der Anwälte im In- und Ausland, Gerichtskosten, Kosten für Schieds- oder Schlichtungsverfahren, Übersetzungen, Dolmetscher, Reisen zu ausländischen Gerichten sowie zu erstattende Kosten der Gegenseite. Voraussetzung ist, dass kein anderer Rechtsschutz-Versicherer für denselben Fall eintreten muss.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden vom Zusatzbaustein Ausfalldeckung übernommen?
Übernommen werden unter anderem Anwaltsvergütungen im In- und Ausland, Gerichtskosten samt Entschädigung für Zeugen und Sachverständige und Kosten des Gerichtsvollziehers, Gebühren für Schieds- oder Schlichtungsverfahren, Übersetzungs- und Dolmetscherkosten, Reisekosten zu einem ausländischen Gericht sowie die dem Gegner entstandenen Kosten, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Es gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und Kostengesetze. Zahlungen für den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden zusammengerechnet – ebenso Zahlungen aus mehreren Versicherungsfällen, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Bis zu welcher Höhe werden Reisekosten zu einem ausländischen Gericht getragen?
Reisekosten zu einem ausländischen Gericht werden übernommen, wenn das Erscheinen des Versicherten angeordnet ist. Die Kosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze übernommen, maximal 2.500 EUR.
In welchen Ländern besteht Rechtsschutz?
Rechtsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich, in Norwegen und in der Schweiz.
Wie werden in fremder Währung gezahlte Kosten erstattet?
Vom Versicherungsnehmer in fremder Währung aufgewandte Kosten werden in Euro zum Wechselkurs des Tages erstattet, an dem diese Kosten vom Versicherungsnehmer gezahlt wurden.