In der Immobilienhaftpflicht der Haftpflichtkasse beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sobald der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält dabei die gesetzlich festgelegte Versicherungsteuer.
Für den Beginn des Versicherungsschutzes in der Immobilienhaftpflicht der Haftpflichtkasse gelten folgende Bestimmungen:
- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff. 9.1 zahlt.
- Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Immobilienhaftpflicht startet zu dem Datum, das in Ihrem Versicherungsschein steht – vorausgesetzt, Sie zahlen den ersten beziehungsweise einmaligen Beitrag rechtzeitig. In dem Betrag, den Sie in Rechnung gestellt bekommen, ist die gesetzliche Versicherungsteuer bereits enthalten.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Immobilienhaftpflicht?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff. 9.1 gezahlt wird.
Welche Voraussetzung gilt für den Beginn des Versicherungsschutzes?
Voraussetzung ist die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags im Sinne von Ziff. 9.1.
Ist die Versicherungsteuer im Beitrag enthalten?
Ja. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Woraus ergibt sich der genaue Beginn des Versicherungsschutzes?
Der genaue Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.