Die Tierhalterhaftpflicht der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Komplett schützt den Versicherungsnehmer als Halter von Hunden sowie Reit- und Zugtieren – etwa bei Schäden aus dem Deckakt, Flurschäden, tierischen Ausscheidungen oder beim Führen ohne Leine und Maulkorb. Auch Turniere, Reitunterricht und der Einsatz als Zugtier sind eingeschlossen.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde und/oder Reit- und Zugtiere (Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel, usw.).
Hierzu zählt unter anderem auch die gesetzliche Haftpflicht wegen:
- (1) Schäden aus dem Deckakt (gewollt/ungewollt);
- (2) Flurschäden;
- (3) Tierischen Ausscheidungen;
- (4) Dem Führen ohne Leine und/oder ohne Maulkorb;
- (5) Dem Reiten oder Führen ohne Zaumzeug und/oder Sattel;
- (6) Schäden infolge der Teilnahme an Reitunterricht, Hundeschulen, Pferde-/Hunderennen, Schauvorführungen, Turnieren und den Vorbereitungen hierzu;
- (7) Schäden aus der Verwendung der eigenen Reittiere und/oder Hunde als Zugtiere von eigenen oder fremden Fuhrwerken.
Nicht versichert ist:
- Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflicht-Versicherung besteht.
- Die Zurverfügungstellung des Reittieres zu Vereinszwecken und/oder zu Veranstaltungen sowie die Verwendung zu Zwecken des Reitunterrichts.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift, wenn Ihr Hund oder Ihr Reit- bzw. Zugtier einem anderen einen Schaden zufügt und Sie als Halter dafür gesetzlich einstehen müssen. Abgedeckt sind dabei viele typische Alltagssituationen rund um die Tierhaltung – von Schäden durch den Deckakt über Flurschäden bis hin zum Einsatz bei Turnieren oder als Zugtier. Nicht jeder Fall ist jedoch eingeschlossen: Für Jagdhunde mit eigener Jagdhaftpflicht sowie für bestimmte Vereins- und Unterrichtszwecke gelten Ausnahmen.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind über die Tierhalterhaftpflicht versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde und/oder Reit- und Zugtiere wie Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere und Esel.
Sind Schäden beim Führen ohne Leine oder Maulkorb versichert?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden beim Führen ohne Leine und/oder ohne Maulkorb sowie beim Reiten oder Führen ohne Zaumzeug und/oder Sattel.
Besteht Schutz bei Turnieren und Reitunterricht?
Ja. Versichert sind Schäden infolge der Teilnahme an Reitunterricht, Hundeschulen, Pferde-/Hunderennen, Schauvorführungen, Turnieren und den Vorbereitungen hierzu.
Sind Jagdhunde mitversichert?
Die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jagdhunden ist nicht versichert, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflicht-Versicherung besteht.
Gilt der Schutz auch bei Reittieren für Vereine oder Reitunterricht?
Nein. Nicht versichert ist die Zurverfügungstellung des Reittieres zu Vereinszwecken und/oder zu Veranstaltungen sowie die Verwendung zu Zwecken des Reitunterrichts.