Die Haftpflichtkasse ergänzt in der Tierhalterhaftpflicht Einfach Komplett den Rechtsschutz zur Hundehalter- und Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung – mit Schutz im Schadenersatz-, Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Recht. Der Rechtsschutz gilt nur zusammen mit der bestehenden Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Vorbemerkung
Versichert ist im Rahmen der Hundehalterhaftpflicht-/Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Versichert sind dieselben Personen, die auch versicherte Personen der Hundehalter-/Pferdehalter-Haftpflichtversicherung sind.
Der Rechtsschutz kann nicht alleine versichert werden. Der Abschluss oder das Bestehen dieser Hundehalter-/Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist unabdingbare Voraussetzung.
Beginn und Ende des Rechtsschutzes:
- Der Rechtsschutz beginnt frühestens zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt.
- Die Dauer beträgt mindestens ein Jahr mit jährlicher Verlängerung.
- Er endet spätestens mit der Beendigung der Hundehalter-/Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine Hundehalter- oder Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abschließt, kann zusätzlich einen Rechtsschutz erhalten, der bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um das versicherte Tier unterstützt. Dieser Rechtsschutz gibt es nur gemeinsam mit der Tierhalter-Haftpflichtversicherung – ohne die Grundversicherung ist er nicht möglich, und er läuft nur so lange, wie die Grundversicherung besteht. Es gelten dieselben versicherten Personen wie in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Häufige Fragen
Welche Rechtsschutz-Bereiche sind abgedeckt?
Versichert sind Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz – jeweils im Rahmen der Hundehalter-/Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung.
Kann ich den Rechtsschutz auch allein abschließen?
Nein. Der Rechtsschutz kann nicht alleine versichert werden. Der Abschluss oder das Bestehen der Hundehalter-/Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist unabdingbare Voraussetzung.
Wer ist über den Rechtsschutz versichert?
Versichert sind dieselben Personen, die auch versicherte Personen der Hundehalter-/Pferdehalter-Haftpflichtversicherung sind.
Wann beginnt und endet der Rechtsschutz?
Er beginnt frühestens zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt für die Dauer von mindestens einem Jahr mit jährlicher Verlängerung. Er endet spätestens mit der Beendigung der Hundehalter-/Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.