Bei der Tierhalterhaftpflicht der Haftpflichtkasse tritt bei einer Veräußerung des Unternehmens der Erwerber in die Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrags ein. Erfahren Sie, welche Kündigungsrechte für Versicherer und Erwerber gelten, wie die Beitragshaftung geregelt ist und welche Anzeigepflichten fristgerecht erfüllt werden müssen.
Übergang der Versicherung
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an Stelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines Eigentums sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten ein.
Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Kündigung
Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber gegenüber den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Textform zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.
Beitrag
- Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag als Gesamtschuldner, wenn der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode erfolgt.
- Wenn der Versicherungsvertrag gekündigt wird, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen.
Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss hierzu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer bleibt ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wechselt ein versichertes Unternehmen den Eigentümer, übernimmt der neue Inhaber grundsätzlich den bestehenden Versicherungsvertrag. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können den Vertrag innerhalb bestimmter Fristen kündigen. Solange der Vertrag läuft, teilen sich Veräußerer und Erwerber die Beitragspflicht. Wichtig ist, dass die Veräußerung dem Versicherer rasch in Textform mitgeteilt wird, da sonst der Versicherungsschutz gefährdet sein kann.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich mein Unternehmen verkaufe?
Der Erwerber tritt an Stelle des Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines Eigentums sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten ein. Dies gilt auch bei Übernahme durch Nießbrauch, Pachtvertrag oder ein ähnliches Verhältnis.
Welche Kündigungsfristen gelten für den Erwerber?
Der Erwerber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode in Textform kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird – bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis.
Kann der Versicherer dem Erwerber kündigen?
Ja. Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber gegenüber den Vertrag mit einer Frist von einem Monat in Textform zu kündigen. Dieses Recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.
Wer haftet nach dem Verkauf für den Beitrag?
Erfolgt der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner für den Beitrag. Wird der Vertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Was passiert, wenn die Veräußerung nicht angezeigt wird?
Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss dabei nachweisen, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025