Bei der Die Haftpflichtkasse VVaG Hausratversicherung der Haftpflichtkasse VVaG gilt der Beitrag beim SEPA-Lastschriftmandat als rechtzeitig gezahlt, wenn er zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Der Text erklärt außerdem, was gilt, wenn eine Einziehung ohne Verschulden scheitert oder wenn der Versicherungsnehmer das Lastschriftmandat widerruft.
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig eine Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) aufgefordert worden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wer den Beitrag per Lastschrift zahlt, hat rechtzeitig gezahlt, sobald der Betrag am Fälligkeitstag eingezogen werden kann und er einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Scheitert die Einziehung ohne eigenes Verschulden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt. Widerruft der Versicherungsnehmer das Lastschriftmandat oder hat er das Scheitern der Einziehung selbst zu vertreten, darf der Versicherer künftig eine Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangen.
Häufige Fragen
Wann gilt mein Beitrag bei Lastschrift als rechtzeitig gezahlt?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
Was passiert, wenn die Einziehung ohne mein Verschulden nicht klappt?
Dann ist die Zahlung auch noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was gilt, wenn ich das SEPA-Lastschriftmandat widerrufe?
Kann der Beitrag deshalb nicht eingezogen werden oder haben Sie das Scheitern aus anderen Gründen zu vertreten, darf der Versicherer künftig eine Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangen.
Muss ich den Beitrag dann von selbst überweisen?
Zur Übermittlung des Beitrags sind Sie erst verpflichtet, wenn der Versicherer Sie dazu in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) aufgefordert hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2026