Die Haftpflichtkasse versichert in ihrer Betriebshaftpflicht die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der im Vertrag genannten Hunde und/oder Pferde. Der Schutz gilt im Rahmen der zugrunde liegenden Haftpflichtversicherungsbedingungen, greift jedoch nicht bei einer Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen oder gewerblichen Zwecken.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN) als Halter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde und/oder Pferde. Dieser Versicherungsschutz gilt im Rahmen der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) sowie der folgenden Bestimmungen.
Bei einer Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergleichen Zwecken finden diese Bestimmungen keine Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die den Versicherungsnehmer als Halter der im Vertrag benannten Hunde oder Pferde treffen kann. Grundlage sind die dem Vertrag zugrunde liegenden Haftpflichtversicherungsbedingungen und die weiteren festgelegten Bestimmungen. Wird das Tier zu beruflichen, betrieblichen oder gewerblichen Zwecken gehalten, gelten diese Bestimmungen nicht.
Häufige Fragen
Für welche Tiere gilt der Versicherungsschutz?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde und/oder Pferde.
In welcher Rolle ist der Versicherungsnehmer abgesichert?
Der Versicherungsnehmer ist als Halter der im Vertrag bezeichneten Hunde und/oder Pferde versichert.
Gilt der Schutz auch, wenn die Tiere geschäftlich gehalten werden?
Nein. Bei einer Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergleichen Zwecken finden diese Bestimmungen keine Anwendung.
Auf welcher Grundlage besteht der Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht im Rahmen der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und der folgenden Bestimmungen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Verbraucherinformationen-Firmenkunden 2024