Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse ist nur das versichert, was ausdrücklich im Antrag oder ohne besonderen Beitrag mitversichert ist – ausgeschlossen bleiben unter anderem Schäden aus dem Gebrauch von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, Kriegs- und Aufruhrereignisse sowie bei privater Hundedressur Schäden an Figuranten.
Nicht versichert und gegebenenfalls besonders zu versichern ist alles, was nicht ausdrücklich nach dem Antrag in Versicherung gegeben wurde oder nach Besonderen Bedingungen oder Risikobeschreibungen ohne besonderen Beitrag mitversichert ist.
Insbesondere gilt Folgendes nicht als mitversichert:
- die Zurverfügungstellung des Reittieres zu Vereinszwecken und/oder zu Veranstaltungen
- die Verwendung zu Zwecken des Reitunterrichts
Ausgeschlossen bleibt die Haftpflicht in folgenden Fällen:
- wegen Schäden aus dem Gebrauch von Kraft-, Luft- (auch Raum-) oder Wasserfahrzeugen. Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- (auch Raum-) oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.
- wegen Schäden, die nachweislich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf Verfügung oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen.
- bei einer privaten Hundedressur: Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Figuranten (Scheinverbrechern).
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist grundsätzlich nur das, was im Antrag ausdrücklich angegeben oder ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert ist – alles Übrige muss gegebenenfalls gesondert versichert werden. Nicht mitversichert sind etwa das Bereitstellen des Reittieres für Vereine oder Veranstaltungen sowie der Einsatz im Reitunterricht. Vom Versicherungsschutz ausgenommen bleiben außerdem Schäden aus dem Gebrauch von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, Schäden durch Kriegs- und Aufruhrereignisse sowie bei privater Hundedressur Ansprüche wegen Schäden an Figuranten.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch die Nutzung von Fahrzeugen mitversichert?
Nein. Ausgeschlossen bleibt die Haftpflicht wegen Schäden aus dem Gebrauch von Kraft-, Luft- (auch Raum-) oder Wasserfahrzeugen. Auch die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines solchen Fahrzeugs wegen durch den Gebrauch verursachter Schäden ist nicht versichert.
Ist der Einsatz des Reittieres im Reitunterricht abgedeckt?
Nein. Die Verwendung zu Zwecken des Reitunterrichts gilt ausdrücklich nicht als mitversichert. Ebenso wenig die Zurverfügungstellung des Reittieres zu Vereinszwecken und/oder zu Veranstaltungen.
Was gilt bei Schäden durch Krieg oder innere Unruhen?
Ausgeschlossen bleibt die Haftpflicht wegen Schäden, die nachweislich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf Verfügung oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen.
Sind bei privater Hundedressur alle Schäden versichert?
Nein. Bei einer privaten Hundedressur sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Figuranten (Scheinverbrechern) ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Verbraucherinformationen-Firmenkunden 2024