Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse verjähren in drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung bis zur Entscheidung in Textform gehemmt.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung gehemmt. Die Hemmung gilt von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Wie diese Frist genau berechnet wird, ergibt sich aus den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, pausiert die Verjährung, bis die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform vorliegt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Nach welchen Regeln wird die Verjährungsfrist berechnet?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung von der Anmeldung an gehemmt – und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Allgemeine Verbraucherinformationen-Firmenkunden 2024