Wer als Versicherungsnehmer der Haftpflichtkasse in der Betriebshaftpflicht klagen möchte, findet das zuständige Gericht am Sitz des Versicherers oder an der für den Vertrag zuständigen Niederlassung. So ist geklärt, wo Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer eingereicht werden.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers. Alternativ ist die für den Versicherungsvertrag zuständige Niederlassung maßgeblich.
Was bedeutet das konkret?
Möchte ein Versicherungsnehmer gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag klagen, ist das Gericht zuständig, das am Sitz des Versicherers liegt. Ebenso kann das Gericht am Ort der für den Vertrag zuständigen Niederlassung zuständig sein.
Häufige Fragen
Wo muss ich klagen, wenn ich gegen den Versicherer vorgehen will?
Bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer ist das Gericht am Sitz des Versicherers oder an der für den Vertrag zuständigen Niederlassung zuständig.
Welche Niederlassung ist für die gerichtliche Zuständigkeit maßgeblich?
Maßgeblich ist die Niederlassung, die für den betreffenden Versicherungsvertrag zuständig ist.
Wonach bestimmt sich das zuständige Gericht bei Klagen aus dem Vertrag?
Die gerichtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Ansprüchen aus Benachteiligungen 2019