Wer bei der Haftpflichtkasse eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen hat, muss den Folgebeitrag am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums zahlen. Wird nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug; der Versicherer kann eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen und bei fortdauerndem Verzug den Versicherungsschutz aussetzen sowie den Vertrag fristlos kündigen.
Die Folgebeiträge sind am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem Zeitpunkt erfolgt, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegeben ist.
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Das gilt nicht, wenn er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat.
Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen. Diese Frist muss mindestens zwei Wochen betragen. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie folgende Angaben enthält:
- die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert
- die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind
Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass er mit der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen wurde.
Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen hat.
Hat der Versicherer gekündigt und zahlt der Versicherungsnehmer danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Folgebeiträge müssen zum vereinbarten Termin gezahlt werden. Zahlt der Versicherungsnehmer verspätet, gerät er automatisch in Verzug – außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Der Versicherer kann dann eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen; läuft diese ergebnislos ab, entfällt der Versicherungsschutz und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden. Zahlt der Versicherungsnehmer nach einer Kündigung innerhalb eines Monats nach, läuft der Vertrag zwar weiter, für die dazwischen eingetretenen Versicherungsfälle besteht aber kein Schutz.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Folgebeitrag zahlen?
Der Folgebeitrag ist am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig, sofern nichts anderes bestimmt ist. Als rechtzeitig gilt die Zahlung, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
Was passiert, wenn ich den Folgebeitrag zu spät zahle?
Dann geraten Sie ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Der Versicherer kann den durch den Verzug entstandenen Schaden ersetzt verlangen und Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.
Verliere ich meinen Versicherungsschutz bei ausbleibender Zahlung?
Wenn Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist weiterhin in Verzug sind, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz – vorausgesetzt, Sie wurden mit der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen.
Was gilt, wenn ich nach einer Kündigung doch noch zahle?
Zahlen Sie nach einer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen Zugang der Kündigung und der Zahlung besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Ansprüchen aus Benachteiligungen 2019