Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse werden alle noch offenen Raten des Jahresbeitrags sofort fällig, sobald der Versicherungsnehmer mit einer Rate in Verzug gerät. Zusätzlich kann der Versicherer künftig eine jährliche Beitragszahlung verlangen.
Ist für den Jahresbeitrag eine Zahlung in Raten vereinbart, werden die noch ausstehenden Raten sofort fällig, sobald der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist.
Der Versicherer kann außerdem für die Zukunft eine jährliche Beitragszahlung verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie den Jahresbeitrag in Raten zahlen und mit einer Rate in Verzug geraten, werden sofort alle noch offenen Raten auf einmal fällig. Zusätzlich darf der Versicherer verlangen, dass Sie den Beitrag in Zukunft jährlich in einer Summe zahlen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich mit einer Beitragsrate in Verzug bin?
Dann werden alle noch ausstehenden Raten des Jahresbeitrags sofort fällig.
Kann der Versicherer die Ratenzahlung beenden?
Ja, der Versicherer kann für die Zukunft eine jährliche Beitragszahlung verlangen.
Gilt die sofortige Fälligkeit nur bei vereinbarter Ratenzahlung?
Ja, diese Regelung greift, wenn für den Jahresbeitrag eine Zahlung in Raten vereinbart ist.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Ansprüchen aus Benachteiligungen 2019