Wann endet die Betriebshaftpflicht bei der Haftpflichtkasse und wie lässt sie sich kündigen? Ein Vertrag mit mindestens einem Jahr Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Zusätzlich besteht nach einem Versicherungsfall – etwa nach einer Zahlung des Versicherers oder einer gerichtlich zugestellten Klage – ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats.
Dauer und Ende des Vertrags
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das gilt, wenn dem Vertragspartner nicht spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Kündigung nach Versicherungsfall
Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Zahlung geleistet wurde oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform zugegangen sein. Die Frist beträgt spätestens einen Monat nach der Zahlung, nach der Rechtshängigkeit des Haftpflichtanspruchs oder nach der Leistungsverweigerung des Versicherers.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach dem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft für die im Versicherungsschein festgelegte Zeit. Bei mindestens einem Jahr Laufzeit verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird; kürzere Verträge enden von selbst. Nach einem Versicherungsfall – etwa einer Zahlung des Versicherers oder einer gerichtlich zugestellten Klage – dürfen beide Seiten innerhalb eines Monats schriftlich kündigen. Die Kündigung des Versicherungsnehmers wirkt sofort, die des Versicherers erst einen Monat nach Zugang.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn dem Vertragspartner nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist.
Wie kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Kann ich nach einem Schadenfall kündigen?
Ja. Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn der Versicherer eine Zahlung geleistet hat oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird. Die schriftliche Kündigung muss spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Rechtshängigkeit oder der Leistungsverweigerung zugehen.
Ab wann wird eine Kündigung wirksam?
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung sofort nach Zugang beim Versicherer wirksam; er kann aber einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Ansprüchen aus Benachteiligungen 2019