Wie hoch sind die Versicherungssummen in der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse? Für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko sowie für private Haftpflichtrisiken gilt der jeweilige Betrag laut Versicherungsschein. Für Gewässerschäden und das Umweltschadens-Risiko sind je 3.000.000 EUR pauschal vorgesehen, die Tierhalter-Haftpflicht ist bis maximal 15.000.000 EUR gedeckt. Zusätzlich regelt der Abschnitt, ab welcher Höhe eine ein- oder zweifache Jahresmaximierung greift.
Versicherungssummen / Sublimits für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko
Versicherungssummen
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für die nach den Vertragsteilen A., B. und C. versicherten Schäden (Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko) ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Sublimits
Die vorgenannten Versicherungssummen gelten grundsätzlich als vereinbart. Das gilt jedoch nur, sofern und soweit in den Bestimmungen zu den Erweiterungen des Versicherungsschutzes keine abweichenden, besonderen Versicherungssummen (Sublimits) genannt sind.
Versicherungssumme für das Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme)
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für die versicherten Schäden aus dem Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko beträgt 3.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Versicherungssumme für das Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme)
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für die versicherten Schäden aus dem Umweltschadens-Risiko beträgt 3.000.000 EUR pauschal für versicherte Kosten.
Diese Versicherungssumme bildet zugleich die Höchstersatzleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres.
Versicherungssumme für Private Haftpflichtrisiken
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für die versicherten Schäden aus den Privaten Haftpflichtrisiken beträgt:
- zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen: siehe Versicherungsschein
- zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung: in Höhe der Versicherungssumme des Betriebs-Haftpflichtrisikos, maximal 15.000.000 EUR pauschal
Jahresmaximierung
- Bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 EUR für Vermögensschäden gilt keine Jahresmaximierung.
- Bis zu einer Versicherungssumme von 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden gelten die Versicherungssummen 2-fach jahresmaximiert.
- Darüber hinaus gehende Summen sind einfach jahresmaximiert.
Was bedeutet das konkret?
Für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko sowie für private Haftpflichtrisiken gilt jeweils der im Versicherungsschein genannte Betrag; besondere Sublimits können abweichen. Für das Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko und das Umweltschadens-Risiko stehen je 3.000.000 EUR pauschal bereit. Die Tierhalter-Haftpflicht ist bis zur Höhe des Betriebs-Haftpflichtrisikos, höchstens jedoch 15.000.000 EUR pauschal, gedeckt. Ob und wie oft die Summe pro Jahr zur Verfügung steht, hängt von der Höhe der Versicherungssumme ab.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Deckung bei einem Gewässerschaden?
Für das Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko beträgt die Versicherungssumme je Versicherungsfall 3.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Bis zu welchem Betrag ist die Tierhalter-Haftpflicht abgedeckt?
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung gilt in Höhe der Versicherungssumme des Betriebs-Haftpflichtrisikos, maximal jedoch 15.000.000 EUR pauschal.
Ab wann greift eine Jahresmaximierung?
Bis zu 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 EUR für Vermögensschäden gibt es keine Jahresmaximierung. Bis 10.000.000 EUR gelten die Summen 2-fach jahresmaximiert, darüber hinausgehende Summen einfach.
Wo finde ich die Versicherungssumme für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko?
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Handel-und-Gewerbe-Buerobetriebe-private-Bildungseinrichtungen 2023