Beim Umweltschadens-Risiko der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse greift für die öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme ausschließlich die Die Haftpflichtkasse Umweltschadensversicherung: Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit mehreren Risikobausteinen, wobei Öl- und Fettabscheider sowie Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert sind.
Für das Umweltschadens-Risiko des Versicherungsnehmers gelten die folgenden Bestimmungen:
Für diesen Vertragsteil gelten die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) als nicht vereinbart. Diesem Vertragsteil liegen ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV) in ihrer jeweils aktuellen Fassung zugrunde.
Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse. Dies gilt, sofern im Versicherungsschein keine hiervon abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind.
Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Für den Umweltschadensteil gelten nicht die üblichen Haftpflichtbedingungen (AHB), sondern ausschließlich die Bedingungen für die Umweltschadensversicherung in ihrer aktuellen Fassung. Abgedeckt ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit den genannten Risikobausteinen, solange der Versicherungsschein nichts anderes festhält. Öl- und Fettabscheider sowie Behälter für gewässerschädliche Stoffe sind bis zu einem Fassungsvermögen von insgesamt 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Häufige Fragen
Gelten für das Umweltschadens-Risiko die normalen Haftpflichtbedingungen?
Nein. Für diesen Vertragsteil gelten die AHB als nicht vereinbart. Zugrunde liegen ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Was ist beim Umweltschadens-Risiko versichert?
Versichert ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse, sofern im Versicherungsschein keine abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind.
Bis zu welcher Menge sind Öl-/Fettabscheider und Behälter für gewässerschädliche Stoffe mitversichert?
Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind sie bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Handel-und-Gewerbe-Buerobetriebe-private-Bildungseinrichtungen 2023