Für Betreiber und Inhaber schließt die Haftpflichtkasse im Rahmen der Betriebshaftpflicht zusätzlich eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung und eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund als eigenständige Verträge ein. Dieser Schutz gilt während der Laufzeit und längstens bis zum Ende des Dienstverhältnisses; besteht bereits ein gleichartiger Vertrag, geht dieser vor.
Für den Betreiber beziehungsweise Inhaber besteht während der Laufzeit dieser Haftpflichtversicherung – längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses – zusätzlicher Versicherungsschutz in Form von rechtlich selbständigen Verträgen. Dabei handelt es sich um:
- eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung
- eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung (für einen Hund)
Sollte anderweitig ein gleichartiger Vertrag bestehen, geht dieser andere Vertrag vor.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus:
- den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen
- den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen
Bei diesen Versicherungen handelt es sich um rechtlich selbständige Verträge. Sie erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens jedoch mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Betreiber oder Inhaber erhalten zusätzlich zur Betriebshaftpflicht eine private Familien-Haftpflichtversicherung und eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund. Diese gelten als eigenständige Verträge, solange die Haftpflichtversicherung läuft und das Dienstverhältnis besteht. Gibt es schon einen vergleichbaren anderen Vertrag, hat dieser Vorrang. Der Schutz endet, wenn der Versicherte aus den Diensten ausscheidet oder spätestens wenn die Betriebs-Haftpflichtversicherung erlischt.
Häufige Fragen
Welche zusätzlichen privaten Absicherungen sind für den Betreiber oder Inhaber enthalten?
Enthalten sind eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund. Beide gelten als rechtlich selbständige Verträge.
Wie lange gilt dieser private Haftpflichtschutz?
Der Schutz besteht während der Laufzeit der Haftpflichtversicherung, längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses. Er erlischt mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was gilt, wenn bereits ein gleichartiger Vertrag besteht?
Besteht anderweitig ein gleichartiger Vertrag, geht dieser andere Vertrag vor.
Woraus ergibt sich der Umfang des Versicherungsschutzes?
Der Umfang ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen und zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Handel-und-Gewerbe-Buerobetriebe-private-Bildungseinrichtungen 2023