Für Goldschmiede, Juweliere, Optiker, Schlüsseldienste und Schuster erweitert Die Haftpflichtkasse in der Betriebshaftpflicht den Schutz auf Tätigkeitsschäden an Sachen, die zur Be- oder Verarbeitung übergeben wurden – etwa bei Reparatur, Wartung oder Lohnveredelung. Die Leistung ist auf 5.000 EUR je Schaden und 30.000 EUR pro Versicherungsjahr begrenzt; für Optiker sind zusätzlich Ansprüche wegen fehlerhafter Refraktionsbestimmung versichert.
Abweichend von den Regelungen zu Tätigkeitsschäden sind Haftpflichtansprüche wegen Tätigkeitsschäden an Sachen mitversichert, die sich beim Versicherungsnehmer bzw. bei den Versicherungsnehmern zur Be- und/oder Verarbeitung befinden. Dazu zählen zum Beispiel Reparatur, Wartung oder Lohnveredelung.
Die Versicherungssumme ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden auf 5.000 EUR begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 30.000 EUR.
Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Schaden mit 10 %, mindestens 50 EUR und höchstens 150 EUR.
Für Optiker gilt: Versichert sind – abweichend von den Regelungen der AHB, wobei Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden – gesetzliche Schadenersatzansprüche durch fehlerhafte Refraktionsbestimmung.
Was bedeutet das konkret?
Wer als Goldschmied, Juwelier, Optiker, Schlüsseldienst oder Schuster fremde Sachen zur Bearbeitung annimmt – etwa zur Reparatur, Wartung oder Lohnveredelung – ist auch dann geschützt, wenn dabei ein Schaden an diesen Sachen entsteht. Die Ersatzleistung ist pro Schaden und pro Jahr betragsmäßig begrenzt, und bei jedem Schaden trägt der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt. Für Optiker sind zusätzlich Ansprüche wegen einer fehlerhaften Refraktionsbestimmung abgesichert, wobei Vermögensschäden hier wie Sachschäden behandelt werden.
Häufige Fragen
Sind Schäden an Kundensachen versichert, die ich zur Reparatur angenommen habe?
Ja. Haftpflichtansprüche wegen Tätigkeitsschäden an Sachen, die sich zur Be- und/oder Verarbeitung – etwa Reparatur, Wartung oder Lohnveredelung – beim Versicherungsnehmer befinden, sind mitversichert.
Wie hoch ist die Leistung bei solchen Tätigkeitsschäden?
Die Versicherungssumme ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden auf 5.000 EUR begrenzt. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung 30.000 EUR.
Muss ich mich an jedem Schaden beteiligen?
Ja. Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Schaden mit 10 %, mindestens 50 EUR und höchstens 150 EUR.
Was gilt speziell für Optiker?
Für Optiker sind gesetzliche Schadenersatzansprüche durch fehlerhafte Refraktionsbestimmung versichert. Vermögensschäden werden dabei wie Sachschäden behandelt.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Handel-und-Gewerbe-Buerobetriebe-private-Bildungseinrichtungen 2023