Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse beteiligt sich der Versicherungsnehmer bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes an der Schadenersatzleistung, während für die Abwehr unberechtigter Ansprüche weiterhin Versicherungsschutz besteht. Bei mehreren vereinbarten Selbstbehalten gilt jeweils der höchste.
Bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes beteiligt sich der Versicherungsnehmer an der Schadenersatzleistung. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche wird Versicherungsschutz gewährt.
Sind unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart, so gilt der höchste Selbstbehalt.
Auf die besonderen Selbstbehalte in den Bestimmungen zu den Erweiterungen des Versicherungsschutzes wird besonders hingewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Ein Selbstbehalt bedeutet, dass sich der Versicherungsnehmer bei einer Schadenersatzleistung bis zur vereinbarten Höhe selbst beteiligt. Wehrt der Versicherer unberechtigte Ansprüche ab, bleibt der Versicherungsschutz dafür bestehen. Wurden mehrere unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart, kommt immer der höchste zur Anwendung. Zusätzlich gibt es besondere Selbstbehalte bei den Erweiterungen des Versicherungsschutzes.
Häufige Fragen
Muss ich mich als Versicherungsnehmer an einem Schaden selbst beteiligen?
Ja, bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes beteiligt sich der Versicherungsnehmer an der Schadenersatzleistung.
Besteht auch bei einem Selbstbehalt Schutz gegen unberechtigte Ansprüche?
Ja, für die Abwehr unberechtigter Ansprüche wird Versicherungsschutz gewährt.
Welcher Selbstbehalt gilt, wenn mehrere vereinbart wurden?
Sind unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart, gilt der höchste Selbstbehalt.
Gibt es neben dem allgemeinen Selbstbehalt noch weitere?
Ja, bei den Erweiterungen des Versicherungsschutzes gibt es besondere Selbstbehalte, auf die gesondert hingewiesen wird.
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