Welche Grundlagen bestimmen den Umfang der Betriebshaftpflicht bei Die Haftpflichtkasse? Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung sowie mehrere Vertragsteile, die unter anderem das Produkt-Haftpflichtrisiko, das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko, das Umweltschadens-Risiko und die privaten Haftpflichtrisiken abdecken.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes bestimmen sich nach:
- den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB);
- diesem Vertragsteil A.;
- dem Vertragsteil B.;
- Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Haftungsrisiko wegen Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen nach dem Zeitpunkt verursacht wurden, in dem der Versicherungsnehmer die Erzeugnisse in den Verkehr gebracht, die Arbeiten abgeschlossen oder die Leistungen ausgeführt hat – Produkt-Haftpflichtrisiko;
- Vertragsteil D. in Verbindung mit Vertragsteil A. für das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil E. für das Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme);
- Vertragsteil F. für die Privaten Haftpflichtrisiken.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt zählt auf, welche Regelwerke und Vertragsteile gemeinsam den Umfang des Versicherungsschutzes festlegen. Grundlage sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung sowie die Vertragsteile A. bis F. Jeder Vertragsteil deckt dabei ein bestimmtes Risiko ab, etwa das Produkt-Haftpflichtrisiko, Umwelt- und Gewässerschäden, das Umweltschadens-Risiko oder die privaten Haftpflichtrisiken.
Häufige Fragen
Woraus ergeben sich die Rechte und Pflichten in diesem Vertrag?
Sie bestimmen sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung sowie nach den Vertragsteilen A. bis F., die jeweils bestimmte Risiken abdecken.
Welcher Vertragsteil regelt das Produkt-Haftpflichtrisiko?
Das Produkt-Haftpflichtrisiko wird durch Vertragsteil C. in Verbindung mit Vertragsteil A. geregelt. Er betrifft Schäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen, die nach dem Inverkehrbringen, dem Abschluss der Arbeiten oder der Ausführung der Leistungen verursacht wurden.
Sind Umweltschäden über diesen Vertrag abgedeckt?
Ja. Vertragsteil D. in Verbindung mit Vertragsteil A. regelt das Umwelt- und Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko bei privatrechtlicher Inanspruchnahme, und Vertragsteil E. betrifft das Umweltschadens-Risiko bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme.
Werden auch private Haftpflichtrisiken berücksichtigt?
Ja, die Privaten Haftpflichtrisiken werden durch Vertragsteil F. geregelt.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Handel-und-Gewerbe-Buerobetriebe-private-Bildungseinrichtungen 2023