Wird ein Betrieb endgültig und völlig eingestellt, bietet die Haftpflichtkasse in der Betriebshaftpflicht eine Nachhaftung: Endet der Vertrag allein wegen der vollständigen Betriebs-, Produktions- oder Lieferungseinstellung, bleibt der Versicherungsschutz im bisherigen Umfang noch bis zu fünf Jahre nach Vertragsende erhalten.
Endet der Versicherungsvertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung, so besteht Versicherungsschutz im Umfang dieses Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Betrieb komplett und dauerhaft eingestellt wird und der Vertrag nur deshalb endet, läuft der Versicherungsschutz nicht sofort aus. Er bleibt im bisherigen Umfang noch bis zu fünf Jahre nach dem Ende des Vertrages bestehen. Diese sogenannte Nachhaftung greift also nur, wenn die Betriebs-, Produktions- oder Lieferungseinstellung der alleinige Grund für das Vertragsende ist.
Häufige Fragen
Wie lange bin ich nach der Betriebseinstellung noch versichert?
Der Versicherungsschutz besteht im Umfang dieses Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Unter welcher Voraussetzung gilt die Nachhaftung?
Sie gilt, wenn der Versicherungsvertrag allein aus Gründen der endgültigen und völligen Betriebs- und/oder Produktions- und Lieferungseinstellung endet.
In welchem Umfang gilt der Schutz während der Nachhaftung?
Der Versicherungsschutz besteht im Umfang dieses Vertrages.
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