Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt: Ist eine einzelne Vertragsbestimmung oder ein Teil davon unwirksam, bleibt der übrige Vertrag mit allen anderen Bestimmungen weiterhin gültig.
Ist eine einzelne Vertragsbestimmung oder ein Teil davon unwirksam, so wirkt sich das nicht auf den restlichen Vertrag aus. Die übrigen Vertragsbestimmungen bleiben in diesem Fall weiterhin wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Sollte eine Regelung im Vertrag – oder ein Teil davon – rechtlich nicht gültig sein, bedeutet das nicht, dass der ganze Vertrag hinfällig wird. Alle anderen Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn eine einzelne Vertragsbestimmung unwirksam ist?
Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung berührt nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. Die anderen Bestimmungen bleiben gültig.
Wird der gesamte Vertrag ungültig, wenn ein Teil einer Bestimmung nicht wirksam ist?
Nein. Auch wenn nur ein Teil einer einzelnen Vertragsbestimmung unwirksam ist, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
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