Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse ist allein der Versicherungsnehmer für die Zahlung des Beitrags verantwortlich. Wie hoch der Beitrag ausfällt, ergibt sich aus der Berechnung im Versicherungsschein. Wer halbjährlich zahlt, muss einen Zuschlag von 3 % einplanen, bei vierteljährlicher Zahlweise sind es 5 %.
Der Versicherungsnehmer ist der Haftpflichtkasse gegenüber alleiniger Beitragsschuldner.
Beitragsberechnung
Die Höhe des Beitrags ergibt sich aus der Beitragsberechnung im Versicherungsschein.
Ratenzuschlag
Bei einer unterjährigen Zahlweise wird ein Zuschlag erhoben:
- Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 3 %.
- Bei vierteljährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 5 %.
Was bedeutet das konkret?
Für den Beitrag ist allein der Versicherungsnehmer verantwortlich. Wie hoch der Beitrag genau ist, steht im Versicherungsschein. Wer nicht jährlich, sondern in kürzeren Abständen zahlt, muss mit einem Aufschlag rechnen: 3 % bei halbjährlicher und 5 % bei vierteljährlicher Zahlweise.
Häufige Fragen
Wer muss den Beitrag bei der Betriebshaftpflicht zahlen?
Der Versicherungsnehmer ist gegenüber der Haftpflichtkasse alleiniger Beitragsschuldner.
Wo finde ich, wie hoch mein Beitrag ist?
Die Höhe des Beitrags ergibt sich aus der Beitragsberechnung im Versicherungsschein.
Fällt bei halb- oder vierteljährlicher Zahlung ein Zuschlag an?
Ja. Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt der Zuschlag 3 %, bei vierteljährlicher Zahlweise 5 %.
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