Fällt ein versichertes Risiko in der Bauherrenhaftpflicht der Haftpflichtkasse vollständig und dauerhaft weg, erlischt der Versicherungsschutz für genau dieses Risiko. Der Versicherer erhält dabei den Beitrag, der bis zum Zeitpunkt seiner Kenntnis vom Wegfall angefallen wäre.
Fallen versicherte Risiken vollständig und dauerhaft weg, so erlischt die Versicherung in Bezug auf diese Risiken.
Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versichertes Risiko endgültig und komplett wegfällt, endet der Versicherungsschutz für dieses Risiko automatisch. Der Versicherer darf dann den Beitrag behalten, der bis zu dem Moment angefallen wäre, in dem er vom Wegfall des Risikos erfährt.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ein versichertes Risiko endgültig entfällt?
Fällt ein versichertes Risiko vollständig und dauerhaft weg, erlischt die Versicherung für dieses Risiko.
Bekommt der Versicherer trotzdem einen Beitrag, wenn ein Risiko wegfällt?
Ja. Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Bis zu welchem Zeitpunkt wird der Beitrag berechnet?
Der Beitrag bemisst sich bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Kenntnis vom Wegfall des Risikos erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024