Bei der Bauherrenhaftpflicht der Haftpflichtkasse greift der Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein genannten Risiken sowie aus deren Erhöhungen und Erweiterungen. Auch neu entstehende Risiken sind über die Die Haftpflichtkasse Vorsorgeversicherung erfasst, und Risikoerhöhungen durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften sind mitversichert.
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht:
- aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers;
- aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den festgelegten Voraussetzungen kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für die im Versicherungsschein aufgeführten Risiken sowie für deren Erhöhungen oder Erweiterungen. Ausgenommen bleiben dabei Risiken aus versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen und andere Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Auch nach Vertragsschluss neu entstehende Risiken sind über die Vorsorgeversicherung abgedeckt. Erhöht sich das Risiko durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften, gilt der Schutz ebenfalls, der Versicherer kann den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen aber kündigen.
Häufige Fragen
Welche Risiken sind über die Bauherrenhaftpflicht abgedeckt?
Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken sowie aus deren Erhöhungen oder Erweiterungen und aus nach Vertragsabschluss neu entstehenden Risiken.
Sind Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge mitversichert?
Nein, Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sind bei Erhöhungen oder Erweiterungen der angegebenen Risiken nicht mitversichert. Das gilt auch für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was passiert, wenn sich das Risiko durch neue Gesetze erhöht?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.
Sind auch neue Risiken nach Vertragsabschluss abgedeckt?
Ja, Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen, sind über die Vorsorgeversicherung erfasst.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024