Neue Risiken, die nach Vertragsabschluss der Bauherrenhaftpflicht bei der Haftpflichtkasse hinzukommen, sind sofort mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss ein neues Risiko nach Aufforderung innerhalb eines Monats anzeigen; bis zur Einigung über den Beitrag gilt ein pauschaler Höchstbetrag von 1.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden.
Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versichert.
- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung hinzugekommen ist – und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
- Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag begrenzt. Er gilt pauschal bis zum Betrag von 1.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden und – soweit vereinbart – bis 100.000 EUR für Vermögensschäden. Das gilt, sofern nicht im Versicherungsschein geringere Versicherungssummen festgesetzt sind.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken
- aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind.
Was bedeutet das konkret?
Kommt nach Vertragsabschluss ein neues Risiko hinzu, ist es zunächst automatisch mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss es aber nach Aufforderung innerhalb eines Monats melden, sonst entfällt der Schutz rückwirkend. Der Versicherer darf für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag verlangen; bis zur Einigung ist der Schutz auf 1.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie – soweit vereinbart – 100.000 EUR für Vermögensschäden begrenzt. Bestimmte Risiken, etwa aus zulassungspflichtigen Fahrzeugen oder Bahnen, sind von dieser Vorsorgeversicherung ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind neue Risiken nach dem Vertragsabschluss automatisch mitversichert?
Ja. Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versichert.
Was passiert, wenn ich ein neues Risiko nicht rechtzeitig melde?
Nach Aufforderung des Versicherers muss das neue Risiko innerhalb eines Monats angezeigt werden. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für dieses Risiko rückwirkend ab seiner Entstehung.
Bis zu welcher Höhe besteht Schutz, solange über den Beitrag noch keine Einigung erzielt wurde?
Bis zur Einigung ist der Schutz pauschal auf 1.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie – soweit vereinbart – 100.000 EUR für Vermögensschäden begrenzt, sofern im Versicherungsschein keine geringeren Versicherungssummen festgesetzt sind.
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Sie gilt nicht für Risiken aus zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen, für Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht sowie für Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen und daher über kurzfristige Verträge zu versichern sind.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024