Endet die Bauherrenhaftpflicht der Haftpflichtkasse durch Kündigung oder weil das versicherte Risiko wegfällt, bleiben Umweltschäden abgesichert, die während der Vertragslaufzeit eingetreten, aber noch nicht festgestellt waren – und zwar für weitere drei Jahre im bisherigen Versicherungsumfang.
Endet das Versicherungsverhältnis, weil das versicherte Risiko vollständig oder dauernd wegfällt, oder weil der Versicherer oder der Versicherungsnehmer kündigt, besteht der Versicherungsschutz für bestimmte Umweltschäden weiter. Betroffen sind Umweltschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, zum Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses aber noch nicht festgestellt waren. Dabei gilt Folgendes:
- Der Versicherungsschutz gilt für die Dauer von 3 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
- Der Versicherungsschutz besteht für die gesamte Nachhaftungszeit im Rahmen des Versicherungsumfangs, der bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses gilt. Er besteht in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des Versicherungsjahres, in dem das Versicherungsverhältnis endet.
Die vorstehende Regelung gilt entsprechend, wenn während der Laufzeit des Versicherungsverhältnisses ein versichertes Risiko teilweise wegfällt. In diesem Fall ist auf den Zeitpunkt des Wegfalls des versicherten Risikos abzustellen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Vertrag endet – sei es durch Kündigung oder weil das versicherte Risiko wegfällt –, sind Umweltschäden weiterhin abgesichert, sofern sie während der Vertragslaufzeit eingetreten, aber bei Vertragsende noch nicht festgestellt waren. Dieser Nachhaftungsschutz gilt für drei Jahre ab Vertragsende. Er richtet sich nach dem zuletzt gültigen Versicherungsumfang und ist auf den noch nicht verbrauchten Teil der Versicherungssumme des letzten Versicherungsjahres begrenzt. Fällt ein Risiko nur teilweise weg, gilt dasselbe ab dem Zeitpunkt dieses Wegfalls.
Häufige Fragen
Wie lange gilt der Schutz nach Vertragsende noch?
Der Versicherungsschutz besteht für die Dauer von 3 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.
Welche Umweltschäden sind von der Nachhaftung erfasst?
Erfasst sind Umweltschäden, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind, zum Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses aber noch nicht festgestellt waren.
In welcher Höhe besteht der Schutz während der Nachhaftungszeit?
Der Schutz besteht für die gesamte Nachhaftungszeit im Rahmen des bei Beendigung geltenden Versicherungsumfangs, und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des Versicherungsjahres, in dem das Versicherungsverhältnis endet.
Was gilt, wenn ein Risiko nur teilweise wegfällt?
Dann gilt die Nachhaftungsregelung entsprechend, wobei auf den Zeitpunkt des Wegfalls des versicherten Risikos abzustellen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024