Bei der Bauherrenhaftpflicht der Haftpflichtkasse wird der erste oder einmalige Beitrag zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig – zahlt der Versicherungsnehmer verspätet, beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem tatsächlichen Zahlungszeitpunkt, außer er hat die Verzögerung nicht zu vertreten.
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich fällig, sobald zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins abgelaufen sind.
Ist vereinbart, dass der Jahresbeitrag in Raten gezahlt wird, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.
Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der erste oder einmalige Beitrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins gezahlt werden. Wird eine Ratenzahlung des Jahresbeitrags vereinbart, zählt nur die erste Rate als erster Beitrag. Zahlt der Versicherungsnehmer zu spät, greift der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung. Kann er nachweisen, dass er die verspätete Zahlung nicht selbst zu verantworten hat, gilt diese Einschränkung nicht.
Häufige Fragen
Wann muss der erste Beitrag bezahlt werden?
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich fällig, nachdem zwei Wochen seit dem Zugang des Versicherungsscheins vergangen sind.
Was zählt bei Ratenzahlung als erster Beitrag?
Wenn die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart ist, gilt nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags als erster Beitrag.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Bei verspäteter Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung.
Gibt es eine Ausnahme bei verspäteter Zahlung?
Ja. Die Regelung zum späteren Beginn des Versicherungsschutzes gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024