Wie lange läuft die Bauherrenhaftpflicht der Haftpflichtkasse und wann endet sie? Der Vertrag gilt für die im Versicherungsschein genannte Zeit. Bei mindestens einjähriger Laufzeit verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Kürzere Verträge enden ohne Kündigung, längere lassen sich ab dem dritten Jahr kündigen.
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das gilt, wenn dem Vertragspartner nicht spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach dem Versicherungsschein. Verträge mit einer Dauer von mindestens einem Jahr verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, falls nicht rechtzeitig – drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres – gekündigt wird. Ein Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit endet dagegen automatisch, ohne dass eine Kündigung nötig ist. Läuft der Vertrag länger als drei Jahre, kann er bereits zum Ende des dritten oder jedes weiteren Jahres gekündigt werden.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Muss ich einen kurzen Vertrag aktiv kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bis wann muss eine Kündigung eingehen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Kann ich einen mehrjährigen Vertrag vorzeitig kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden, wobei die Frist von drei Monaten vor Ablauf einzuhalten ist.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024