Wer als Versicherungsnehmer der Haftpflichtkasse in der Bauherrenhaftpflicht gegen den Versicherer klagen möchte, findet hier die Regelung zum zuständigen Gericht: Maßgeblich ist der Sitz des Versicherers oder die für den Vertrag zuständige Niederlassung. So ist klar, wo eine Klage aus dem Versicherungsvertrag einzureichen ist.
Wenn Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden, richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers. Alternativ ist die für den Versicherungsvertrag zuständige Niederlassung maßgeblich.
Was bedeutet das konkret?
Möchte man aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer vorgehen, ist entscheidend, welches Gericht zuständig ist. Dafür kommt es auf den Sitz des Versicherers oder auf die für den Vertrag zuständige Niederlassung an.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich gegen den Versicherer klagen will?
Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Versicherers oder nach seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Wonach bestimmt sich der Gerichtsstand bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag?
Er bestimmt sich nach dem Sitz des Versicherers oder der für den Vertrag zuständigen Niederlassung.
Gilt diese Regelung für Klagen gegen den Versicherer?
Ja, sie gilt für Klagen aus dem Versicherungsvertrag, die gegen den Versicherer erhoben werden.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024