Bei der Die Haftpflichtkasse Umweltschadensversicherung im Rahmen der Bauherrenhaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme je Versicherungsfall und zugleich als Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Mehrere Fälle durch dieselbe Ursache zählen als ein Serienschaden, und der Versicherungsnehmer trägt bei den versicherten Kosten einen Selbstbehalt von 10 Prozent, höchstens 2.500 EUR.
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall: siehe Angaben im Versicherungsschein. Diese Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungs- oder ersatzpflichtige Personen erstreckt. Sämtliche versicherten Kosten werden auf die Versicherungssumme angerechnet.
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall. Dieser gilt im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten. Dies betrifft mehrere Versicherungsfälle durch:
- dieselbe Einwirkung auf die Umwelt,
- mehrere unmittelbar auf derselben Ursache beruhende Einwirkungen auf die Umwelt,
- mehrere unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhende Einwirkung auf die Umwelt, wenn zwischen den gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, oder
- die Lieferung von Erzeugnissen mit gleichen Mängeln.
Der Versicherungsnehmer hat bei jedem Versicherungsfall von den versicherten Kosten 10 Prozent, höchstens 2.500 EUR, selbst zu tragen. Der Versicherer ist auch in diesen Fällen zur Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung und zur Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme verpflichtet.
Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Anspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Kosten und Zinsen nicht aufzukommen.
Was bedeutet das konkret?
Die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme ist die Höchstgrenze pro Versicherungsfall und gleichzeitig die Obergrenze für alle Fälle eines Versicherungsjahres. Mehrere Fälle, die auf derselben Ursache beruhen oder auf die Lieferung von Erzeugnissen mit gleichen Mängeln zurückgehen, werden als ein einziger Versicherungsfall behandelt. Bei den versicherten Kosten trägt der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von 10 Prozent, höchstens 2.500 EUR. Verweigert der Versicherungsnehmer eine vom Versicherer gewünschte Anspruchserledigung, muss der Versicherer den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht zahlen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Versicherungssumme und wo steht sie?
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall ergibt sich aus den Angaben im Versicherungsschein. Sie ist zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Was passiert, wenn mehrere Schäden auf dieselbe Ursache zurückgehen?
Mehrere Versicherungsfälle durch dieselbe Einwirkung, dieselbe Ursache, gleiche Ursachen mit innerem Zusammenhang oder die Lieferung von Erzeugnissen mit gleichen Mängeln gelten als ein Versicherungsfall. Dieser gilt zum Zeitpunkt des ersten dieser Fälle als eingetreten.
Welchen Selbstbehalt muss ich bei einem Versicherungsfall tragen?
Von den versicherten Kosten trägt der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall 10 Prozent selbst, höchstens jedoch 2.500 EUR. Der Versicherer prüft dennoch die gesetzliche Verpflichtung und wehrt unberechtigte Inanspruchnahme ab.
Was gilt, wenn ich einer vom Versicherer gewünschten Anspruchserledigung nicht zustimme?
Scheitert die vom Versicherer verlangte Erledigung durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers, muss der Versicherer den ab der Weigerung entstehenden Mehraufwand an Kosten und Zinsen nicht übernehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024