Bei der Bauherrenhaftpflicht der Haftpflichtkasse prüft der Versicherer die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Forderungen frei. Steht die Ersatzpflicht bindend fest, erfolgt die Freistellung binnen zwei Wochen; der Versicherer darf zudem den Prozess führen und Kosten eines gewünschten Strafverteidigers übernehmen.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- die Prüfung der Haftpflichtfrage
- die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen
Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse und Vergleiche, die der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgibt oder abschließt, binden den Versicherer nur insoweit, als der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadenersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, muss der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freistellen.
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben, die ihm zur Abwicklung des Schadens oder zur Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmäßig erscheinen.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer zur Prozessführung bevollmächtigt. Er führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf seine Kosten.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer klärt zunächst, ob überhaupt eine Haftung besteht: Unberechtigte Ansprüche wehrt er ab, berechtigte übernimmt er, indem er den Versicherungsnehmer von der Zahlung befreit. Steht die Ersatzpflicht mit bindender Wirkung fest, muss die Freistellung innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Darüber hinaus darf der Versicherer Erklärungen abgeben, den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf eigene Kosten führen, unter bestimmten Bedingungen die Kosten eines Strafverteidigers tragen und das Recht auf Aufhebung oder Minderung einer Rente ausüben.
Häufige Fragen
Welche Leistungen bietet der Versicherer bei einem Haftpflichtfall?
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.
Wann gilt eine Schadenersatzverpflichtung als berechtigt?
Sie ist berechtigt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
In welcher Frist muss der Versicherer freistellen, wenn die Ersatzpflicht feststeht?
Ist die Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, muss er den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freistellen.
Übernimmt der Versicherer die Kosten eines Strafverteidigers?
Ja, wenn in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen versicherten Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers vom Versicherer gewünscht oder genehmigt wird. Der Versicherer trägt dann die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024