Wann sind die Folgebeiträge zur Bauherrenhaftpflicht der Haftpflichtkasse fällig und was passiert bei verspäteter Zahlung? Die Beiträge sind am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig; zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Der Versicherer kann eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen, den Versicherungsschutz aussetzen und den Vertrag ohne Frist kündigen.
Die Folgebeiträge sind – soweit nichts anderes bestimmt ist – am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Das gilt nicht, wenn er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen. Diese Frist muss mindestens zwei Wochen betragen. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie folgende Angaben enthält:
- die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert
- die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind
Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass er mit der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen wurde.
Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Voraussetzung ist auch hier, dass er den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen hat.
Hat der Versicherer gekündigt und zahlt der Versicherungsnehmer danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Der Folgebeitrag ist am Monatsersten des Beitragszeitraums fällig und gilt als rechtzeitig gezahlt, wenn er zum angegebenen Zeitpunkt eingeht. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug – außer er kann die Verspätung nicht selbst verantworten. Der Versicherer darf dann eine mindestens zweiwöchige Zahlungsfrist setzen; läuft diese erfolglos ab, ruht der Versicherungsschutz und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden. Zahlt der Versicherungsnehmer nach einer Kündigung innerhalb eines Monats, läuft der Vertrag weiter, für Schäden zwischen Kündigung und Zahlung besteht aber kein Schutz.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Folgebeitrag bezahlen?
Die Folgebeiträge sind – soweit nichts anderes bestimmt ist – am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
Gerate ich auch ohne Mahnung in Verzug, wenn ich zu spät zahle?
Ja. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug – es sei denn, er hat die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Der Versicherer kann außerdem Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens verlangen.
Welche Zahlungsfrist muss der Versicherer mir setzen?
Der Versicherer kann in Textform und auf Kosten des Versicherungsnehmers eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen bestimmen. Diese ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge, Zinsen und Kosten einzeln beziffert und die Rechtsfolgen des Fristablaufs angibt.
Was passiert, wenn ich nach einer Kündigung doch noch zahle?
Zahlt der Versicherungsnehmer nach einer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024