Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Bauherrenhaftpflicht der Haftpflichtkasse? Er startet zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält zudem die gesetzlich festgelegte Versicherungsteuer.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlt.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer. Diese hat der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift ab dem Datum, das im Versicherungsschein steht – allerdings nur dann, wenn der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Im in Rechnung gestellten Beitrag ist außerdem die Versicherungsteuer enthalten, die in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu zahlen ist.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird.
Was muss ich tun, damit der Schutz wirksam beginnt?
Der Versicherungsnehmer muss den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen, damit der Versicherungsschutz zum genannten Zeitpunkt beginnt.
Ist die Versicherungsteuer im Beitrag enthalten?
Ja, der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024