Bei der Bauherrenhaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt: Wer eine Ratenzahlung des Jahresbeitrags vereinbart hat und mit einer Rate in Verzug gerät, muss sofort alle noch offenen Raten begleichen. Zusätzlich kann der Versicherer künftig auf jährliche Beitragszahlung umstellen.
Ist für den Jahresbeitrag eine Zahlung in Raten vereinbart, hat ein Zahlungsverzug bestimmte Folgen. Gerät der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug, werden die noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Darüber hinaus kann der Versicherer für die Zukunft eine jährliche Beitragszahlung verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Beitragszahlung in Raten vereinbart wurde und eine Rate nicht rechtzeitig gezahlt wird, sind sofort alle noch offenen Raten auf einmal zu zahlen. Der Versicherer darf außerdem festlegen, dass der Beitrag künftig nur noch einmal im Jahr gezahlt wird.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine vereinbarte Rate meines Jahresbeitrags nicht rechtzeitig zahle?
Wenn Sie mit der Zahlung einer Rate in Verzug sind, werden alle noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Kann der Versicherer die Ratenzahlung beenden?
Ja, der Versicherer kann für die Zukunft eine jährliche Beitragszahlung verlangen.
Bleibt die Ratenzahlung bestehen, wenn ich einmal in Verzug gerate?
Nicht zwingend, denn der Versicherer kann nach einem Verzug für die Zukunft auf eine jährliche Beitragszahlung umstellen.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2024