Steigt in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse der Beitrag durch eine Beitragsangleichung, ohne dass sich der Versicherungsschutz ändert, dürfen Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen – wann und unter welchen Bedingungen, lesen Sie hier.
Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch Beitragsangleichung:
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Ziff. 15.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigen.
- innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers
- mit sofortiger Wirkung
- frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte
Pflichten des Versicherers:
- Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen.
- Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Beitrag durch eine reine Beitragsangleichung teurer, obwohl Ihr Versicherungsschutz gleich bleibt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag also beenden, statt den höheren Beitrag zu zahlen. Der Versicherer muss Sie rechtzeitig informieren und dabei auf dieses Recht hinweisen. Nur eine gestiegene Versicherungssteuer zählt hier nicht.
Häufige Fragen
Wann kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers kündigen, wenn sich der Beitrag durch die Beitragsangleichung gemäß Ziff. 15.3 erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert.
Ab wann wirkt meine Kündigung?
Die Kündigung wirkt mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Wann muss mich der Versicherer über die Erhöhung informieren?
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen. Der Versicherer muss Sie darin auf das Kündigungsrecht hinweisen.
Kann ich auch bei einer höheren Versicherungssteuer kündigen?
Nein. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.