Nach einem Schadenfall in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse besteht ein Kündigungsrecht – etwa nach einer Schadenersatzzahlung, einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder einer gerichtlich zugestellten Klage. Welche Fristen dabei gelten und wann die Kündigung wirksam wird, erfahren Sie hier.
Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn:
- vom Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Wirksamkeit der Kündigung durch den Versicherungsnehmer:
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wirksamkeit der Kündigung durch den Versicherer:
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Schadenfall ein, haben beide Vertragsparteien unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, den Vertrag zu beenden. Auslöser können eine geleistete Zahlung, eine zu Unrecht abgelehnte Leistung oder eine zugestellte Klage sein. Für die Kündigung gilt eine Monatsfrist, und je nachdem, wer kündigt, wird sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam.
Häufige Fragen
Wann kann der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Schadenersatzzahlung geleistet hat, den Freistellungsanspruch zu Unrecht abgelehnt hat oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wurde.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens einen Monat nach der Schadenersatzzahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Wann wird die Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird die Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform zugehen.