Bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Wer den Jahresbeitrag in Raten zahlt und mit einer Rate in Verzug gerät, muss die restlichen Raten sofort begleichen – und der Versicherer kann künftig jährliche Zahlung verlangen.
Teilzahlung des Jahresbeitrags:
- Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist.
Folgen bei Zahlungsverzug:
- Der Versicherer kann für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Sie können den Jahresbeitrag Ihrer Betriebshaftpflicht in Raten zahlen. Sind Sie jedoch mit einer Rate im Rückstand, wird der komplette noch offene Restbetrag auf einmal fällig. Zusätzlich kann der Versicherer festlegen, dass Sie den Beitrag künftig nicht mehr in Raten, sondern einmal jährlich zahlen.
Häufige Fragen
Kann ich den Jahresbeitrag in Raten zahlen?
Ja, die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten kann vereinbart werden.
Was passiert, wenn ich mit einer Rate in Verzug gerate?
Sind Sie mit der Zahlung einer Rate im Verzug, werden die noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Kann der Versicherer die Ratenzahlung beenden?
Ja, der Versicherer kann für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Werden bei Verzug nur die überfällige Rate oder alle Raten fällig?
Es werden alle noch ausstehenden Raten sofort fällig, nicht nur die überfällige Rate.