In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse müssen Versicherungsnehmer nach Aufforderung Änderungen des versicherten Risikos innerhalb eines Monats mitteilen. Erfahren Sie, wie die Beitragsregulierung funktioniert, welche Fristen gelten und welche Vertragsstrafe bei unrichtigen Angaben droht.
Mitteilungspflicht des Versicherungsnehmers:
Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Berichtigung des Beitrags (Beitragsregulierung):
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer.
Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle entsprechend Ziff. 15.1 nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
Folgen bei unterlassener Mitteilung:
- Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen.
- Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt.
- Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich Ihr versichertes Risiko ändert, prüft der Versicherer den Beitrag und passt ihn an – das nennt man Beitragsregulierung. Sie sollten Änderungen nach Aufforderung fristgerecht melden. Melden Sie zu spät oder machen falsche Angaben, kann das zu Nachzahlungen oder einer Vertragsstrafe führen. Auch wer zu viel gezahlt hat, bekommt Geld nur bei rechtzeitiger Meldung zurück.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist muss ich Änderungen mitteilen?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Welche Folgen hat eine unrichtige Angabe?
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
Was passiert, wenn ich die Mitteilung unterlasse?
Der Versicherer kann für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt.
Bekomme ich zu viel gezahlten Beitrag zurück?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Kann der Mindestbeitrag unterschritten werden?
Nein. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf durch die Beitragsregulierung nicht unterschritten werden. Nach Versicherungsabschluss eingetretene Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.