Erhöht sich in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse das versicherte Risiko durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften, darf der Versicherer das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen – wobei dieses Recht zeitlich begrenzt ist.
Kündigung bei Risikoerhöhung durch Rechtsvorschriften:
Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Ändern oder erlassen Gesetzgeber neue Rechtsvorschriften und steigt dadurch das abgesicherte Risiko, kann der Versicherer den Vertrag beenden. Dafür gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Handelt der Versicherer nicht innerhalb eines Monats, nachdem er von der Risikoerhöhung erfahren hat, verfällt dieses Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer wegen einer Risikoerhöhung kündigen?
Wenn sich das versicherte Risiko durch die Änderung bestehender oder den Erlass neuer Rechtsvorschriften erhöht.
Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall?
Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Wann erlischt das Kündigungsrecht des Versicherers?
Es erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, zu dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was löst dieses besondere Kündigungsrecht aus?
Eine Erhöhung des versicherten Risikos, die durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften entsteht.