In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist geregelt, welche Risiken zur gesetzlichen Haftpflicht abgedeckt sind – von den im Versicherungsschein genannten Risiken über deren Erhöhungen und Erweiterungen bis hin zur Vorsorgeversicherung für neu entstehende Risiken. Auch Erhöhungen durch neue Rechtsvorschriften sind erfasst.
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht:
- aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers;
- aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Ziff. 21 kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für die Risiken, die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen aufgeführt sind. Werden diese Risiken größer oder erweitern sich, ist das grundsätzlich mit abgedeckt – mit Ausnahme bestimmter versicherungspflichtiger Fahrzeugrisiken und weiterer Risiken, die einer eigenen Vorsorgepflicht unterliegen. Auch Risiken, die nach Vertragsabschluss neu hinzukommen, sind über die Vorsorgeversicherung berücksichtigt. Ändern sich Rechtsvorschriften und erhöht sich dadurch das versicherte Risiko, gilt der Schutz ebenfalls; der Versicherer behält sich in diesem Fall ein Kündigungsrecht vor.
Häufige Fragen
Welche Risiken sind in der Betriebshaftpflicht versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers sowie aus deren Erhöhungen oder Erweiterungen.
Sind Erhöhungen oder Erweiterungen der Risiken mitversichert?
Ja. Ausgenommen sind jedoch Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Sind neu entstehende Risiken abgedeckt?
Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen, sind über die Vorsorgeversicherung erfasst und in Ziff. 4 näher geregelt.
Was gilt bei geänderten oder neuen Rechtsvorschriften?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Ziff. 21 kündigen.