Wird ein Vertrag der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse vorzeitig beendet, steht dem Versicherer grundsätzlich nur der Beitrag für den Zeitraum zu, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat – sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.
Für den Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung gelten die folgenden Bestimmungen:
- Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag früher als geplant, zahlen Sie den Beitrag nur anteilig – und zwar für die Zeit, in der Sie tatsächlich geschützt waren. Für den Zeitraum nach der Beendigung besteht kein Beitragsanspruch des Versicherers, solange das Gesetz nichts anderes vorsieht. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Beitrag, wenn der Vertrag vorzeitig endet?
Der Versicherer hat nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Muss ich den Beitrag für den gesamten geplanten Zeitraum zahlen?
Nein. Bei vorzeitiger Beendigung wird nur der Beitrag für den Zeitraum geschuldet, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat.
Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?
Ja, soweit durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist, kann eine abweichende Regelung gelten.
Für welchen Zeitraum berechnet sich der Beitragsanspruch?
Der Beitragsanspruch bezieht sich auf den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.