Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sichert Wohnimmobilienverwalter mit einer unbegrenzten Nachhaftung ab und deckt so die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße.
In Erweiterung zu § 2 AVB-Allgemein umfasst die Versicherung die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Verstöße, die während der gesamten Vertragslaufzeit vorkommen – vom Beginn des Versicherungsschutzes bis zum Ablauf des Vertrages. Diese Regelung erweitert die allgemeinen Bedingungen des § 2 AVB-Allgemein und gilt für Wohnimmobilienverwalter.
Häufige Fragen
Welche Verstöße sind von der Nachhaftung umfasst?
Umfasst sind die Folgen aller Verstöße, die vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommen.
Für wen gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt im Tarif für Wohnimmobilienverwalter im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse.
Auf welche Bedingung bezieht sich die Erweiterung?
Die Regelung gilt in Erweiterung zu § 2 AVB-Allgemein.
In welchem Zeitraum besteht der Versicherungsschutz für Verstöße?
Der Schutz besteht vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages.