In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Gewerbeimmobilienverwalter und Immobilienmakler bleiben bestimmte Haftpflichtansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – etwa bei fehlerhaftem Abschluss von Versicherungsverträgen, Schäden von Angehörigen oder aus der Vermittlung wirtschaftlicher Geschäfte. Ein Überblick über alle Ausschlusstatbestände und den Risikoträger für Vermögensschäden.
In Erweiterung von § 4 AVB-Allgemein sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Haftpflichtansprüche,
die dadurch entstanden sind, dass:
- Versicherungsverträge nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, erfüllt oder fortgeführt werden, es sei denn, es ist ein Versicherungsvermittler mit der ausschließlichen Betreuung der Versicherungen beauftragt;
- der Zins- und Tilgungsdienst für nachstellige Grundpfandrechte nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird;
- die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers verändert wird;
wegen Schäden:
- von Gesellschaftern / Mitinhabern und Angehörigen des Versicherungsnehmers;
- von juristischen Personen, wenn die Majorität der Anteile und von sonstigen Gesellschaften, wenn ein Anteil dem Versicherungsnehmer oder Versicherten oder einem Gesellschafter / Mitinhaber oder Angehörigen des Versicherungsnehmers oder Versicherten gehört.
Als Angehörige gelten:
- der Ehegatte oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten;
- wer mit dem Versicherungsnehmer in gerader Linie oder im zweiten Grade der Seitenlinie verwandt oder verschwägert ist;
weitere Ausschlüsse:
- aus der Überschreitung von Voranschlägen und Krediten;
- aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften, soweit es sich nicht um eine nach § 1 Ziff. 1 RB Haftpflichtkasse GIV Immo versicherte Tätigkeit handelt.
Risikoträger für die Versicherung von Vermögensschäden innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung für Hausverwalter ist:
ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft, Schauenburgerstr. 27, 20095 Hamburg
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Diese Auflistung zeigt, welche Haftpflichtansprüche in der Betriebshaftpflicht für Gewerbeimmobilienverwalter und Immobilienmakler nicht mitversichert sind. Dazu zählen unter anderem Fälle rund um Versicherungsverträge, den Zins- und Tilgungsdienst, Gewässerveränderungen sowie Schäden von nahestehenden Personen oder eigenen Gesellschaften. Auch bestimmte Vermittlungsgeschäfte fallen nicht unter den Schutz. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich ist der genaue Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Sind Schäden im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen ausgeschlossen?
Ja. Ausgeschlossen sind Ansprüche, die dadurch entstehen, dass Versicherungsverträge nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, erfüllt oder fortgeführt werden – es sei denn, ein Versicherungsvermittler ist mit der ausschließlichen Betreuung der Versicherungen beauftragt.
Sind Schäden von Angehörigen mitversichert?
Nein. Schäden von Gesellschaftern, Mitinhabern und Angehörigen des Versicherungsnehmers sind ausgeschlossen. Als Angehörige gelten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Personen, die in gerader Linie oder im zweiten Grade der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind.
Wer ist Risikoträger für Vermögensschäden?
Risikoträger für die Versicherung von Vermögensschäden innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung für Hausverwalter ist die ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft, Schauenburgerstr. 27, 20095 Hamburg.
Sind Vermittlungsgeschäfte vom Schutz ausgeschlossen?
Ja. Ansprüche aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine nach § 1 Ziff. 1 RB Haftpflichtkasse GIV Immo versicherte Tätigkeit handelt.
Sind Gewässerschäden abgedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind Ansprüche, die dadurch entstehen, dass die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers verändert wird.