Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse bietet Gewerbeimmobilienverwaltern und Immobilienmaklern eine unbegrenzte Nachhaftung: Versichert sind die Folgen aller Verstöße, die vom Beginn des Versicherungsschutzes bis zum Ablauf des Vertrages vorkommen – zeitlich ohne Begrenzung.
Im Tarif für Gewerbeimmobilienverwalter und Immobilienmakler gilt hinsichtlich der unbegrenzten Nachhaftung Folgendes:
In Erweiterung zu § 2 AVB-Allgemein umfasst die Versicherung die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich zeitlich unbegrenzt auf die Folgen von Verstößen, die während der Vertragslaufzeit vorgekommen sind. Maßgeblich ist, dass der Verstoß zwischen dem Beginn des Versicherungsschutzes und dem Ablauf des Vertrages liegt – wann sich die Folgen daraus zeigen, spielt für die Nachhaftung keine begrenzende Rolle.
Häufige Fragen
Was bedeutet unbegrenzte Nachhaftung in diesem Tarif?
Die Versicherung umfasst die Folgen aller Verstöße, die vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommen.
Für welche Verstöße gilt der Schutz?
Er gilt für alle Verstöße, die im Zeitraum vom Beginn des Versicherungsschutzes bis zum Ablauf des Vertrages vorgekommen sind.
Auf welche Regelung stützt sich die Erweiterung?
Die Regelung besteht in Erweiterung zu § 2 AVB-Allgemein.
Für wen gilt dieser Tarif?
Der Tarif gilt für Gewerbeimmobilienverwalter und Immobilienmakler im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse.