In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Gewerbeimmobilienverwalter und Immobilienmakler sind gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts mitversichert. Welche Bestimmungen dabei gelten, erfahren Sie hier.
Für den Tarif Gewerbeimmobilienverwalter und Immobilienmakler gelten hinsichtlich mitversicherter Schäden folgende Bestimmungen:
Im Rahmen des Versicherungsschutzes nach § 3 Ziff. 2 und 3 RB Haftpflichtkasse GIV Immo sind gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf materielle Schäden. Auch immaterielle Schäden können mitversichert sein – konkret dann, wenn ein Persönlichkeitsrecht verletzt wird und daraus gesetzliche Haftpflichtansprüche entstehen. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche immateriellen Schäden sind mitversichert?
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts.
Auf welcher Grundlage besteht dieser Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht im Rahmen von § 3 Ziff. 2 und 3 RB Haftpflichtkasse GIV Immo.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Die Bestimmungen gelten für den Tarif Gewerbeimmobilienverwalter und Immobilienmakler der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse.
Sind auch materielle Schäden erfasst?
Die genannte Bestimmung stellt klar, dass zusätzlich gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts mitversichert sind. Weitergehende Details hängen vom konkreten Bedingungswerk ab.