Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Wohnimmobilienverwalter schließt bestimmte mitversicherte Schäden ein: Gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts sind mitversichert.
Im Tarif für Wohnimmobilienverwalter gelten folgende Regelungen für mitversicherte Schäden:
Im Rahmen des Versicherungsschutzes nach § 3 Ziff. 3 und 4 RB WIV sind gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts mitversichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf Sachschäden. Auch wenn jemand gesetzliche Ansprüche geltend macht, weil sein Persönlichkeitsrecht verletzt wurde und ihm dadurch ein immaterieller (also nicht in Geld messbarer) Schaden entstanden ist, sind diese Ansprüche im genannten Rahmen abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind in diesem Tarif mitversichert?
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts.
Auf welcher Grundlage gilt dieser Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht im Rahmen des Versicherungsschutzes nach § 3 Ziff. 3 und 4 RB WIV.
Für wen gelten diese Regelungen?
Die Regelungen gelten im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif für Wohnimmobilienverwalter.
Was ist ein immaterieller Schaden in diesem Zusammenhang?
Gemeint ist ein immaterieller Schaden wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts, für den gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Ersatz geltend gemacht werden. Weitere Details hängen vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.