Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse deckt für Gewerbeimmobilienverwalter und Immobilienmakler klar definierte mitversicherte Tätigkeiten ab – vom bevollmächtigten Vertreter bei Rechtsgeschäften über Grundstücke über Sachverständige und Gutachter im Grundstücks- und Wohnungswesen bis zur ausstellungsberechtigten Person für Energiepässe.
Mitversichert ist die Tätigkeit als:
- bevollmächtigter Vertreter bei der Vornahme von Rechtsgeschäften über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Grundpfandrechte für den Fall, dass der Versicherungsnehmer von einer bestimmten Weisung seines Auftraggebers versehentlich abweicht; ist der Versicherungsnehmer für dasselbe Rechtsgeschäft von mehreren Auftraggebern bevollmächtigt, so besteht Versicherungsschutz nur für Versehen bei der Abgabe von Erklärungen, die der Erfüllung von Verträgen dienen und keine neuen Verpflichtungen schaffen;
- Sachverständiger und Gutachter auf dem Gebiet des Grundstücks- und Wohnungswesens, nicht jedoch als Bewerter nach dem KAGB oder im Zusammenhang mit Bewertungen nach dem KAGB;
- ausstellungsberechtigte Person für das Erstellen von Energiepässen gem. § 21 EnEV.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für die eigentliche Verwalter- oder Maklertätigkeit, sondern auch für bestimmte damit verbundene Aufgaben. Handelt der Versicherungsnehmer als bevollmächtigter Vertreter bei Grundstücksgeschäften, ist ein versehentliches Abweichen von einer Weisung des Auftraggebers abgesichert. Ebenso einbezogen sind Tätigkeiten als Sachverständiger und Gutachter im Grundstücks- und Wohnungswesen sowie das Ausstellen von Energiepässen. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Welche Tätigkeiten sind zusätzlich mitversichert?
Mitversichert sind die Tätigkeit als bevollmächtigter Vertreter bei Rechtsgeschäften über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Grundpfandrechte, als Sachverständiger und Gutachter auf dem Gebiet des Grundstücks- und Wohnungswesens sowie als ausstellungsberechtigte Person für das Erstellen von Energiepässen gem. § 21 EnEV.
Was gilt beim Abweichen von einer Weisung des Auftraggebers?
Als bevollmächtigter Vertreter besteht Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer von einer bestimmten Weisung seines Auftraggebers versehentlich abweicht.
Was gilt bei mehreren Auftraggebern für dasselbe Rechtsgeschäft?
Ist der Versicherungsnehmer für dasselbe Rechtsgeschäft von mehreren Auftraggebern bevollmächtigt, besteht Versicherungsschutz nur für Versehen bei der Abgabe von Erklärungen, die der Erfüllung von Verträgen dienen und keine neuen Verpflichtungen schaffen.
Ist die Tätigkeit als Sachverständiger uneingeschränkt mitversichert?
Mitversichert ist die Tätigkeit als Sachverständiger und Gutachter auf dem Gebiet des Grundstücks- und Wohnungswesens, nicht jedoch als Bewerter nach dem KAGB oder im Zusammenhang mit Bewertungen nach dem KAGB.