Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse schließt im Tarif für Wohnimmobilienverwalter mehrere zusätzliche Tätigkeiten in den Versicherungsschutz ein – darunter die Rolle als Ersatzzustellungsvertreter, Mediator bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümer sowie die Erstellung von Energiepässen und Bestätigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Mitversichert ist die Tätigkeit als:
- Ersatzzustellungsvertreter oder als Vertreter des Ersatzzustellungsvertreters nach Paragraf 45 II WEG;
- Ersteller von Bestätigungen über Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Sinne von Paragraf 35 a Abs. 2 und 3 Einkommensteuergesetz (EStG);
- Mediator bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander;
- ausstellungsberechtigte Person für das Erstellen von Energiepässen gemäß Paragraf 21 EnEV.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Neben der eigentlichen Verwaltertätigkeit sind auch bestimmte weitere Aufgaben in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Dazu zählen etwa die Vertretung bei der Ersatzzustellung, das Ausstellen von Bestätigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, die Vermittlung bei Streitigkeiten unter Wohnungseigentümern sowie das Erstellen von Energiepässen. Diese Paraphrase dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ist die Tätigkeit als Ersatzzustellungsvertreter mitversichert?
Ja, mitversichert ist die Tätigkeit als Ersatzzustellungsvertreter oder als Vertreter des Ersatzzustellungsvertreters nach Paragraf 45 II WEG.
Ist die Mediation bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümer abgedeckt?
Ja, mitversichert ist die Tätigkeit als Mediator bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander.
Ist das Erstellen von Energiepässen mitversichert?
Ja, mitversichert ist die Tätigkeit als ausstellungsberechtigte Person für das Erstellen von Energiepässen gemäß Paragraf 21 EnEV.
Sind Bestätigungen über haushaltsnahe Dienstleistungen eingeschlossen?
Ja, mitversichert ist die Tätigkeit als Ersteller von Bestätigungen über Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Sinne von Paragraf 35 a Abs. 2 und 3 Einkommensteuergesetz (EStG).